Lesung und Honorar

Welcher Autor hat bei seiner Anfrage nach Lesungen nicht schon diese Aussage gehört?: „Das ist doch eine gute Werbung für Sie. Da können Sie doch umsonst lesen.“ Lassen Sie sich nicht darauf ein.

Der Deutsche Verband der Schriftsteller und Schriftstellerinnen hat das empfohlene Honorar für Lesungen von 300€ auf 500€ angehoben. Zusätzlich sind Anfahrt und Übernachtung, falls notwendig, vom Veranstalter zu übernehmen. Diesen Betrag wird sicher nicht jeder Autor für seine Lesung erhalten, doch die Vorgabe ist eine gute Grundlage für Verhandlungen.

Das Werbeargument können Sie damit entkräften, indem Sie Ihrem Auftraggeber vorrechnen, wieviele Bücher Sie im Anschluss an eine Lesung verkaufen müssten, um auf das entsprechende Honorar zu kommen.

Beträgt der Verkaufspreis Ihres Buches 10€, erhalten Sie bestenfalls einen Anteil von 10% Honorar. Das bedeutet: pro verkauftem Buch 1€. Bei einem Lesehonorar von z.B. 50€, müssten Sie 50 Bücher verkaufen, um auf diesen Betrag zu kommen.

Eine Lesung zu halten bedeutet für Autoren Arbeit in die Vorbereitung und Zeit für den Vortrag zu investieren. Niemand käme bei einem Handwerker auf die Idee, nur das Arbeitsmaterial zu zahlen, Anfahrt und Zeit für z.B. den Aufbau aber nicht. Denken Sie immer an den Spruch: „was nichts kostet ist nichts wert.“

Seien Sie es sich wert. Auch als neuer Autor sollten Sie ein Honorar einfordern, die Höhe ist dann Verhandlungssache.

Haben Sie einen Veranstalter gefunden, der an Ihrem Buch interessiert ist, haben Sie die erste Hürde genommen.

Bereiten Sie Ihre Lesung gut vor, erstellen Sie ein Leseprogramm und üben Sie. Je öfter Sie Lesungen halten, umso sicherer werden Sie und erhöhen damit Ihre Chancen auf weitere Lesungen.